Neues in den gesetzlichen Krankenassen seit dem 1.1.2004
1. Sie müssen 10,-€ Praxisgebühr (eigentlich Kassengebühr) beim ersten Arzt-
kontakt im Quartal bezahlen, wenn Sie nicht befreit sind (Nachweis
erforderlich) oder einen gültigen Überweisungsschein mitbringen.2. Der Überweisungsschein ist dann gültig, wenn er ein Ausstellungsdatum hat, das dem
Behandlungstag entspricht oder an einem früheren Tag im gleichen Quartal ausgestellt
wurde. Ferner muss ein medizinischer Überweisungsanlass eingetragen sein.3. Nicht rezeptpflichtige Medikamente sind mit wenigen definierten Ausnahmen von der
Verschreibung zu Lasten der Krankenkasse ausgeschlossen worden.
© Henning Strunk
letzte Änderung: 14.05.2006